Leistungsbewertung
Schulqualität Merkmal 5.3 in Niedersachsen Die Leistungsbewertung in einer niedersächsischen Schule ist durch Erlasse und Verordnungen geregelt. Bezieht man sich auf diese, dann gilt für eine Klassenarbeit: Die Länge der Arbeit: 45 Minuten (oder mehr, siehe Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der IGS/Gymnasiums Punkt 6.6…) “Bewertete schriftliche Arbeiten werden in der Regel […]
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