Leistungsbewertung
Schulqualität Merkmal 5.3 in Niedersachsen
Die Leistungsbewertung in einer niedersächsischen Schule ist durch Erlasse und Verordnungen geregelt.
Bezieht man sich auf diese, dann gilt für eine Klassenarbeit:
Die Länge der Arbeit: 45 Minuten (oder mehr, siehe Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der IGS/Gymnasiums Punkt 6.6…)
“Bewertete schriftliche Arbeiten werden in der Regel von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt. Bewertete schriftliche Arbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Sie sollen möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden, um Häufungen vor den Zeugnis- und Ferienterminen zu vermeiden. Während einer Kalenderwoche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine bewertete schriftliche Arbeit geschrieben werden. “ (Zitat aus dem Erlass Schriftliche Arbeiten in Nds.)
Inhalt der Arbeit:
Erlass schriftliche Arbeiten in Nds:
Bewertete schriftliche Arbeiten müssen aus dem Unterricht erwachsen und in ihrer Art und in ihrem Umfang der Entwicklungsstufe und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.
“In Lernkontrollen werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht erworben werden konnten. Darüber hinaus sollen jedoch auch Problemstellungen einbezogen werden, die die Verfügbarkeit von Kompetenzen eines langfristig angelegten Kompetenzaufbaus überprüfen. In schriftlichen Lernkontrollen sind alle drei Anforderungsbereiche „Reproduzieren“, „Zusammenhänge herstellen“ sowie „Verallgemeinern und Reflektieren“ zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Anforderungsbereich „Zusammenhänge herstellen“. “ Zitat aus dem KC Mathematik in Gymnsien, Niedersachsen
Zitat aus dem KC Englisch in Gesamtschulen/Gymnasien, Niedersachsen:
. “Im Laufe eines Schuljahres sind alle kommunikativen Teilkompetenzen (Hör-oder Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Sprachmittlung) in schriftlichen Lernkontrollen mindestens einmal zu überprüfen (siehe Kapitel 6). In der Regel wird dabei die kommunikative Teilkompetenz Schreiben mit mindestens einer der anderen Kompetenzen kombiniert.
[….]
Bewertet wird grundsätzlich die kommunikative Gesamtleistung. Das Verfügen über sprachliche Mittel und deren korrekte Anwendung (lexikalische, grammatische, orthografische und ggf. phonologische Teilleistungen) haben bei diesem integrativen Bewertungsansatz eine dienende Funktion und werden nicht isoliert bewertet. Aus diesem Grund überprüfen die schriftlichen Lernkontrollen ausschließlich die kommunikativen Teilkompetenzen des Hör-und Hör-/Sehverstehens, Leseverstehens, Sprechens, Schreibens und der Sprachmittlung. An Situationen und kommunikative Funktionen gebundene Über-prüfungen sind geeignete Mittel zur Feststellung der kommunikativen Kompetenz. Festlegungen zur Anzahl und Gewichtung der bewerteten schriftlichen Lernkontrollen trifft. “
Anmerkung: Beim Vergleich von Mathe und Englisch ist der inhaltliche Bezug zu den Kompetenzen ähnlich, die fachspezifische Verknüpfung verschieden. Im Einzelfall lohnt sich der Blick in die online verfügbaren KC der jeweiligen Fächer.
Anzahl: vier- stündigem Fach 4-6 Arbeiten, drei- stündigem Fach 3-5 Arbeiten
Kommunikation:
Die Schule hat die Erziehungsberechtigten über die Bewertung von erbrachten Leistungen und andere wesentliche, deren Kinder betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu unterrichten. (Erlass schriftliche Arbeiten)
Die Grundsätze der Leistungsfeststellung und -bewertung müssen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten transparent sein.
Bewertung (hier Mathematik KC, IGS/Gym.):
Eine schriftliche Lernkontrolle wird in der Regel mit „ausreichend“ oder besser bewertet, wenn mindestens die Hälfte der erwarteten Leistung erbracht wurde. Der für „sehr gut“ bis „ausreichend“ vorgesehene Bereich sollte in annähernd gleich große Intervalle unterteilt werden.
Das hier vorgestellte Zitat entspricht nahezu wortgleich den der anderen KC in anderen Fächern und Schulstufen.
Die Ergebnisse schriftlicher Lernkontrollen und die sonstigen Leistungen, die sich aus mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zusammensetzen, gehen zu etwa gleichen Teilen in die Zeugnisnote ein.
Darüberhinaus sind in Teilkonferenzen noch folgende Aspekte in Bezug auf Klassenarbeiten zu regeln:
- trifft Absprachen zur Konzeption und zur Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen und bestimmt deren Verhältnis bei der Festlegung der Zeugnisnote,
- legt die Themen bzw. die Struktur von Unterrichtseinheiten fest, die die Entwicklung der erwarteten Kompetenzen ermöglichen, und berücksichtigt dabei regionale Bezüge,
Hinweise aus den Abschlussarbeiten, Mathematik, Sekundarstufe 1:
“Bei der Korrektur der Abschlussarbeit ist Folgendes zu berücksichtigen:
Bei vielen Aufgaben gibt es alternative Lösungswege, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Diese Lösungswege sind mit der gleichen Punktzahl zu bewerten wie die vorgegebenen Beispiellösungen.
Hat ein Prüfling Teillösungen erstellt, so sind diese zu bewerten.
Folgerichtige Lösungen sind entsprechend zu bepunkten. Fehler in einer Rechnung haben nicht zur Folge, dass auf weitere Rechnungsteile keine Punkte gegeben werden.
Beim Messen und Zeichnen sind Abweichungen von 1mm bzw. 1°in beide Richtungen zu tolerieren.
Beim Runden von Ergebnissen und Zwischenergebnissen sind die schulinternen Regeln zu berücksichtigen. “
Extra:
Nachschreiber:
Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.
Auswahl und Anforderung an die Aufgaben
Thematisch sollte die Auwahl der Inhalte den Inhalten im Unterricht entsprechen. Hat man in der Hälfte der Unterrichtsstunden den Imperativ geübt, dann sollte dies auch in der Klassenarbeit in diesem Umfang geprüft werden.
Die Anforderungen der einzelnen Aufgaben wird unterschieden in die Anforderungsniveaus 1, 2 und 3. Im Anforderungsniveau 3 darf die Schülerin zeigen, dass sie den Lernstoff auf eine neue unbekannte Situation anwenden kann und dies auch begründen kann. Anforderungsniveau 1 ist die direkte, unmittelbare Anwendung des Neuerlernten. Der Umfang der Aufgaben auf Niveau 1 darf gerne die Hälfte umfassen, zu den rechtlichen Vorgaben zieht man die jeweiligen Kerncurricula hinzu.
Multiple-Choice Aufgaben sind relativ leicht zu korrigieren, genießen aber einen schlechten Ruf in der Lehrerschaft. Durch geschickte Modifikationen kann man dieser Testvariante etwas Schwung geben:
- Es kann eine oder mehrere richtige Antworten geben (und auch keine)
- bei falschen Antworten werden anteilig Punkte abgezogen
- durch geschickte Formulierungen liegen Antworten nahe beieinander
Sind Bewertungen anfechtbar?
Ja, aber….
Gerichtlich anfechtbar sind Verwaltungsakte. Verwaltungsakte sind „erhebliche Entscheidungen, die eine Behörde in einem Einzelfall mit Rechtswirksamkeit nach außen trifft.“ Abitur, Abschlusszeugnis, versetzungsrelevante Zeugnisse, Versetzung in eine andere Klasse, usw. sind Verwaltungsakte. Gegen diese Entscheidungen kann man klagen, 1 Jahr nach der Entscheidung ist der Klageweg offen, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung mit der Entscheidung mitgeliefert wird.
Beschweren kann man sich immer, die Beschwerde wird behördenintern geprüft.
Beschwerden oder Klagen werden in erster Linie nach Konsistenz und rechtlichen Vorgaben geprüft. Der Beurteilungsspielraum der Lehrkraft wird nicht angetastet, da schon das Bundesverwaltungsgericht 1959 festgestellt hat, dass jeder, der lehrt, diesen Spielraum für seine Entscheidungen braucht.
Zwischennoten
Gerichte fordern 2 Noten pro Halbjahr, Schulleitungen auch manchmal mehr. Letzteres ist möglich, aber gesetzlich nicht gefordert.