Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich darf nicht mit dem Erlass “Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ (LRS-Erlass)” verwechselt werden. Ein Ausgleich von Nachteilen (z.B. gebrochener Daumen, gleiche schriftliche Lernkontrolle, aber längere Bearbeitungszeit) und die etwas grundsätzlichere Einschränkung Dyskalkulie/ Leserechtschreibschwäche machen eine grundsätzlich andere Annahme. Durch gezielte Förderung soll die Einschränkung durch […]
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