Schülerbewertung

SuS gleichzeitig unterrichten und bewerten zu müssen, ist ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler. Immerhin ist dieser Fehler implizit mittlerweile schon in den Kerncurricula (Seite71) der Fächer erkannt und benannt worden. Man habe, so steht es dort geschrieben, zwischen Lern- und Leistungssituationen zu unterscheiden. So nett diese Ansprache durch die Verantwortlichen des MK auch gerät, es bleibt für den einzelnen Schüler der Konflikt, ob er eine Nachfrage nun stellt oder aus Gründen der Leistungsbewertung eher unterlässt. Als Lehrkraft notiert man sich entsprechend in sein Heftchen, der Schüler zeigt sich unwissend aber interessiert oder folgt interessiert dem Unterrichtsstoff. Der resultierende Konflikt ist nicht lösbar durch die Lehrkraft.

Die Engländer verlassen sich eher auf das Testen, weshalb der Unterricht eher uninteressiert von den SuS verfolgt wird. Entscheidend dort sind die landesweiten Prüfungen, die dann in der TeachingForTheTest Methode enden.

Einen goldenen Mittelweg mag es vielleicht nicht geben, aber sich beständig dem anzunähern könnte ein Bestreben sein. (Siehe auch Feedback und Kompetenzraster)

Im Hier und Jetzt wollen sich SuS, Eltern und auch LuL lieber in einer Institution aufhalten, wo es klare, verständliche Absprachen gibt. Je unübersichtlicher der Regelungskatalog, desto höher dürfte auch der Frust bei den Beteiligten sein.

Ein positives Beispiel (es mag viele davon geben) findet man in einer Schule in Lingen (Emsland).

Dieses habe ich ein wenig verändert und versucht etwas zu verallgemeinern.

Vorschlag für die schulische Umsetzung

in kursiv hervorgehoben die allgemeinen Schlagworte, die in dieser Einzelregel Geltungen erlangen

Regelungen zur Leistungsbewertung
inklusive Arbeits- und Sozialverhalten




1. Grundsätzliche Bestimmungen
2. Bewertungssystem
3. Bewertungsbereiche
4. Besondere Bestimmungen
5. Bildung von Zeugnisnoten
6. Überprüfung erteilter Noten
7. Allgemeine Beurteilung; Noten für Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten


1. Grundsätzliche Bestimmungen

Grundsatz der Leistungsmessung

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Anerkennung ihres oder seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher muss die Leistungsbewertung nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozessorientiert erfolgen und Leistungsentwicklung fördern.

Ziel

Sie muss Schülerinnen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte über den erreichten Stand hinsichtlich aller in den jeweiligen Curricularen Vorgaben/schuleigenen Arbeitsplänen ausgewiesenen Ziele und Kompetenzen informieren.

Tranzsparenz
Die Lehrkraft hat die einzelnen der Leistungsbewertung zugrunde liegenden Elemente für Außenstehende nachvollziehbar zu beschreiben und für jede Schülerin und jeden Schüler auch in ihrer Entwicklung zu qualifizieren.

Umfang der bewerteten Leistungen
Leistungsbewertung erfolgt in den Bewertungsbereichen Klassenarbeiten sowie unterrichtsbegleitende Bewertung. Für Klassenarbeiten werden Anspruch, Bearbeitungszeit und Anzahl vorgegeben. Für alle weiteren Formen der Leistungserhebung liegen diese Entscheidungen in der pädagogischen Verantwortung der Fachlehrkraft. Beide Bewertungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.

Zeitliche Verteilung
Leistungserhebungen sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Sie setzen jeweils eine angemessene Unterrichtszeit voraus. Eine Häufung vor Zeugnis- und Ferienterminen ist zu vermeiden. Die Lehrkraft hat den Unterrichtsstoff entsprechend zu strukturieren und Leistungserhebungen frühzeitig zu planen.

Informationspflicht der Schule
Zu Beginn des Schuljahres sind die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler über die Bewertungsmodalitäten im jeweiligen Fach durch die unterrichtende Lehrkraft und/oder die Schule zu informieren.


2. BewertungssystemBewertungssysteme (Noten, Gutachten, spezifische Bewertungen, usw.)
Die Leistungen werden nach dem Sechs-Noten-System bewertet:
sehr gut (1); gut (2); befriedigend (3); ausreichend (4); mangelhaft (5); ungenügend (6).
Den Notenstufen sind folgende Definitionen zu Grunde gelegt:Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entspricht.Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.Die Note “ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.


3. Bewertungsbereiche

schriftlichen Leistungsnachweisen, zu regeln sind: Umfang, Inhalt, Verständlichkeit, zeitliche Verteilung, Rückgabe, Orientierung an der Lernentwicklung, Notenschlüssel,

Mündliche Leistungen: Test, Produkterstellung, Hausaufgaben, …

Klassenarbeiten


Klassenarbeiten sind schriftliche Leistungsnachweise, die von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse unter gleichen Bedingungen anzufertigen sind. Ihr Inhalt bezieht sich jeweils auf eine abgeschlossene Unterrichtseinheit.
Die Anzahl der Klassenarbeiten ist den schulinternen Arbeitsplänen zu entnehmen.

Die maximale Bearbeitungszeit für Klassenarbeiten beträgt in der Regel 45 Minuten.


Klassenarbeiten müssen so konzipiert werden, dass in den Aufgaben die Anforderungsbereiche I (Reproduktionsleistungen), II (Reorganisationsleistungen) und III (eigenständige Problemlösungen) angemessen repräsentiert sind, wobei der Schwerpunkt auf dem Anforderungsbereich II liegt. Die Aufgabentexte müssen so gestaltet sein, dass sie dem aktuellen Textverständnis der Kinder entsprechen.


Klassenarbeiten sind den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten in der Regel mindestens eine Woche vorher anzukündigen.



Während einer Woche dürfen in einer Klasse nicht mehr als 2 Klassenarbeiten in den Hauptfächern geschrieben werden. Sie sind an verschiedenen Tagen zu schreiben.

(Hinweis: der Erlass lässt 3 Klassenarbeiten pro Woche zu).


Klassenarbeiten sind in der Regel eine Woche nach der Anfertigung korrigiert an die Schülerinnen und Schüler zurückzugeben. Die Würdigung der Gesamtleistung erfolgt in der Mittelstufe neben der Gesamtnote in einem Kommentar. Zu erfassen ist die individuelle Leistung in Bezug auf die konkrete Aufgabenstellung. Inhalt und Umfang des Kommentars richten sich nach dem konkreten Informationserfordernis, welches sich aus der Aufgabenstellung, der individuell benötigten Hilfestellung und der erforderlichen Bewertungstransparenz ergibt. Der Kommentar dient insbesondere der Beratung und Ermutigung der Schülerin oder des Schülers im Hinblick auf den weiteren Lernprozess und berücksichtigt die bisherige Leistungsentwicklung.


Bei der Korrektur sind in allen Fächern auch die sprachlichen Leistungen und die normgerechte Schreibung von Buchstaben und Ziffern zu berücksichtigen.
Gravierende Verstöße gegen grammatische und orthografische Regeln, schwerwiegende Mängel im Ausdruck und im normgerechten Schreiben können zu Punktabzug bzw. zu einer Herabsetzung um bis zu einer Notenstufe führen. Alle Lehrkräfte einer Schule vereinbaren hierzu ein einheitliches Vorgehen, über das die Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres zu informieren sind.
Die Bewertung der Klassenarbeiten soll nach dem nachfolgend dargestellten Schlüssel erfolgen, wobei in begründeten Fällen mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei erhöhten Anforderungen eine Modifizierung möglich ist.


Erreichte Leistung:
– Note:100 v. H. bis 87,5v. H. 1 (sehr gut)
– unter 87,5 v. H. bis 75 v. H. 2 (gut)
– unter 75 v. H. bis 62,5 v. H. 3 (befriedigend)
– unter 62,5 v. H. bis 50 v. H. 4 (ausreichend)
– unter 50 v. H. bis 25 v. H. 5 (mangelhaft)
– unter 25 v. H. 6 (ungenügend)


Klassenarbeiten sind im Unterricht zu besprechen. Die Bewertungskriterien sind zu erläutern. Besonders gelungene Leistungen sind gebührend zu würdigen, gravierende Probleme sind zu besprechen. Eine Berichtigung soll zu allen Klassenarbeiten angefertigt werden, mit dem Ziel, dass die geforderten Inhalte und die Einzelbewertungen nachvollzogen werden können.


Nach der Besprechung im Unterricht sind Klassenarbeiten an die Schülerinnen und Schüler auszugeben und von den Erziehungsberechtigten bei mangelhaften bzw. ungenügenden Leistungen zu unterschreiben. Sofern die Erziehungsberechtigten dies wünschen, haben sie Anspruch auf Erläuterungen zum Zustandekommen der Note.



Lehrkräfte sind verpflichtet, Klassenarbeiten, Aufgabenstellungen, Erwartungshorizont und Bewertungsschlüssel bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres aufzubewahren.


Unterrichtsbegleitende Bewertungen finden in Form von Tests, mündlichen Leistungskontrollen und fachspezifisch-praktischen Leistungsnachweisen statt.


Tests:
Test dienen der schriftlichen Überprüfung von kurz zuvor behandelten Unterrichtsinhalten. Sie sollen einen zeitlichen Umfang von 20 Minuten nicht überschreiten. Sie sind kurzfristig nach der Anfertigung zurückzugeben und mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen.
Tests dürfen in der Mittelstufe nicht an Tagen geschrieben werden, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden.

Sonderformen:


Diktate
Diktate sind in der Regel als Tests zu schreiben. Sie können Bestandteil einer Klassenarbeit sein, wenn der diktierte Text für die Lösung weiterer Aufgaben verwendet wird. Vor Diktaten sind hinreichende Übungsphasen vorzusehen.
Mündliche Leistungskontrollen sind wichtige Formen der Leistungsbewertung. Sie ermöglichen in besonderer Weise eine schülerbezogene Leistungsbewertung sowie eine Würdigung des Lernfortschritts und der aufgewandten individuellen Anstrengung.

Im Sport erfolgt die Leistungsbewertung durch Leistungsmessung und Beobachtung. Es sind dabei auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen, der Lernfortschritt und das soziale Lernverhalten zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der sportlichen Übungen zum Zweck der Leistungsbewertung sind die Ausgewogenheit zwischen den einzelnen Disziplinen und die Konstitution der Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einer Klasse angemessen zu beachten. Aus den benoteten Einzelleistungen einer Disziplin ist eine ganze Note zu bilden. Aus den Noten für die Disziplinen wird die jeweilige Zeugnisnote gebildet.

Hausaufgaben werden in der Regel nicht benotet. Eine Bewertung ist möglich, wenn die Schülerleistung in der Schule dargestellt wird (Gesamtschule: A/Ü-Stunden oder WOP-Stunden) oder zum Gegenstand einer Leistungsbewertung gemacht wird.

4. Besondere Bestimmungen

Leistungsbewertung bei besonderen Schwierigkeiten


Werden bei Schülerinnen und Schülern besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen festgestellt, ist dies bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung entsprechend zu berücksichtigen. Die befristete Modifizierung oder die zeitweilige Aussetzung der Leistungsbewertung ist möglich. Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz.
Folgende Hilfen und Unterstützungen können angewendet werden:verbale Bewertung differenzierte Aufgabenstellungen; in Ausnahmefällen auch in Klassenarbeiten mehr Bearbeitungszeit, Gewährung von weitergehenden Hilfsmitteln, Veränderte Form der Erbringung der Leistung (z. B. Sprechen auf Band).
Die eingeleiteten Maßnahmen sind mit allen Kindern der Klasse zu besprechen. Auch die Erziehungsberechtigten sind entsprechend zu informieren. Die Befreiung von der Benotung oder die Kompensation bestimmter Formen der Leistungsbewertung ist auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ auszuweisen.
In regelmäßigen Abständen ist zu prüfen, ob die verwendeten Hilfen und Unterstützungen weiterhin erforderlich sind oder einer Modifizierung bedürfen.

Versäumnis, Verweigerung, Täuschung


Wird eine Klassenarbeit oder Klausur entschuldigt versäumt, so ist in der Regel ein Nachschreibetermin einzuräumen. Ist dies zeitlich nicht möglich oder pädagogisch nicht sinnvoll, können Formen der unterrichtsbegleitenden Kontrolle angewendet werden. Entschuldigungen müssen in der Regel vor der Klassenarbeit vorliegen. Die Bedingungen für das Anfertigen einer nachgeholten Klassenarbeit muss den Bedingungen einer normalen Klassenarbeit entsprechen.
Andere schriftliche Kontrollen müssen nicht nachgeholt werden.
Für eine unentschuldigt versäumte Klassenarbeit ist den Kindern ein Nachschreibtermin vorzugeben. Nach sorgfältiger pädagogischer Abwägung kann die Arbeit auch mit der Note 6 bewertet werden. Diese Entscheidung ist den Erziehungsberechtigten gegenüber zu begründen.
Wird während einer Klassenarbeit ein Täuschungsversuch oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel festgestellt, kann unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Arbeit mit der Note 6 bewertet oder eine Wiederholung der Arbeit angeordnet werden.
Über unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten und über jede Form von Täuschungsversuchen sind die Erziehungsberechtigten schriftlich zu informieren.


5. Bildung von Zeugnisnoten

Grundlage zur Erstellung von Zeugnisnoten

Halbjahresnoten
Für die Erstellung von Halbjahresnoten werden alle von der Schülerin oder dem Schüler im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungsnachweise herangezogen. Die jeweilige Halbjahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden Bewertungen und der gewichteten Noten der Klassenarbeiten.

Schuljahresnoten
Die Schuljahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre jeweils gesondert erfassten Ergebnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Notentendenz sowie der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens der Schülerin oder des Schülers im Verlaufe des Schuljahres und der Schwerpunkte der Leistungsüberprüfungen.


6. Überprüfung erteilter Noten

Beschwerde: Prüfung der Benotung im Einzelfall

Die Überprüfung erteilter Benotungen für Klassenarbeiten erfolgt auf Grund von Nachfragen und Beschwerden Erziehungsberechtigter.
Im Falle von Nachfragen und Beschwerden, die sich auch auf unterrichtsbegleitende Bewertungen und Zeugnisnoten beziehen können, obliegt die Klärung der entsprechenden Fachlehrkraft. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Ergebnis der Klärung nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich eine Überprüfung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zu verlangen. Der Schulleiterin oder dem Schulleiter sind dazu auf Anforderung sämtliche im Zusammenhang mit der Benotung erforderliche Unterlagen durch die Fachlehrkraft vorzulegen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Stellungnahme einer zweiten Fachlehrkraft hinzuziehen. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt.


7. Allgemeine Beurteilung; Noten für Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeits- verhalten

Kopfnoten (AV / SV)

Bemerkungen, Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Laut Erlass d. MK vom 24.05.2004 (SVBl. S. 305) zu Zeugnissen in den allgemein bildenden Schulen ist festgelegt, dass das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mit einer der fünf standardisierten Formen„verdient besondere Anerkennung“„entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“„entspricht den Erwartungen“„entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“„entspricht nicht den Erwartungen“
mit Hervorhebungen (z. B. „das Arbeitsverhalten entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen, weil er/sie zu wenig Einsatzbereitschaft und Sorgfalt als Voraussetzung für verlässliches Arbeiten erkennen lässt“) in den Zeugnissen zu bewerten ist.

Die Benotung des Sozialverhaltens und des Lernverhaltens wird durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer nach Beratung mit den in der jeweiligen Klasse tätigen Lehrkräften in der Klassenkonferenz erstellt.


Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf die Gesichtspunkte Leistungsbereitschaft und Mitarbeit, Ziel- und Ergebnisorientierung, Kooperationsfähigkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt und Ausdauer und Verlässlichkeit.


Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness, Hilfsbereitschaft und Achtung anderer, Übernahme von Verantwortung und Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.


Grundlage für die Bewertung beider Kriterien sind nicht nur einzelne Verhaltensweisen einer Schülerin/eines Schülers (z. B. Führung eines Klassenbuches oder Organisation einer Veranstaltung) sondern die Summe zahlreicher Gesichtspunkte.
Auf dem Zeugnis (z.B. unter „Bemerkungen“) dürfen keine näheren Ausführungen zum Arbeits- und Sozialverhalten eingetragen werden.
Im Übrigen dürfen in Abschluss- und Abgangszeugnissen sowie in Zeugnissen, die bei einem Schulwechsel entstehen unter „Bemerkungen“ keine Formulierungen enthalten sein, die für die Schülerin oder den Schüler nachteilig sein können.


entnommen:

http://www.nibis.de/~sfllin/2225769b370aa1202/2225769b370b1281a/2225769b370bc252c/index.html am 9.1.2019, 8.30Uhr

Januar 9, 2019