Schülerbewertung
SuS gleichzeitig unterrichten und bewerten zu müssen, ist ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler. Immerhin ist dieser Fehler implizit mittlerweile schon in den Kerncurricula (Seite71) der Fächer erkannt und benannt worden. Man habe, so steht es dort geschrieben, zwischen Lern- und Leistungssituationen zu unterscheiden. So nett diese Ansprache durch die Verantwortlichen des MK auch gerät, es bleibt für den einzelnen Schüler der Konflikt, ob er eine Nachfrage nun stellt oder aus Gründen der Leistungsbewertung eher unterlässt. Als Lehrkraft notiert man sich entsprechend in sein Heftchen, der Schüler zeigt sich unwissend aber interessiert oder folgt interessiert dem Unterrichtsstoff. Der resultierende Konflikt ist nicht lösbar durch die Lehrkraft.
Die Engländer verlassen sich eher auf das Testen, weshalb der Unterricht eher uninteressiert von den SuS verfolgt wird. Entscheidend dort sind die landesweiten Prüfungen, die dann in der TeachingForTheTest Methode enden.
Einen goldenen Mittelweg mag es vielleicht nicht geben, aber sich beständig dem anzunähern könnte ein Bestreben sein. (Siehe auch Feedback und Kompetenzraster)
Im Hier und Jetzt wollen sich SuS, Eltern und auch LuL lieber in einer Institution aufhalten, wo es klare, verständliche Absprachen gibt. Je unübersichtlicher der Regelungskatalog, desto höher dürfte auch der Frust bei den Beteiligten sein.
Ein positives Beispiel (es mag viele davon geben) findet man in einer Schule in Lingen (Emsland).
Dieses habe ich ein wenig verändert und versucht etwas zu verallgemeinern.
Vorschlag für die schulische Umsetzung
in kursiv hervorgehoben die allgemeinen Schlagworte, die in dieser Einzelregel Geltungen erlangen
Regelungen zur
Leistungsbewertung
inklusive Arbeits- und
Sozialverhalten
1. Grundsätzliche
Bestimmungen
2. Bewertungssystem
3. Bewertungsbereiche
4.
Besondere Bestimmungen
5. Bildung von Zeugnisnoten
6.
Überprüfung erteilter Noten
7. Allgemeine Beurteilung; Noten
für Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten
1.
Grundsätzliche Bestimmungen
Grundsatz der Leistungsmessung
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Anerkennung ihres oder seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher muss die Leistungsbewertung nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozessorientiert erfolgen und Leistungsentwicklung fördern.
Ziel
Sie muss Schülerinnen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte über den erreichten Stand hinsichtlich aller in den jeweiligen Curricularen Vorgaben/schuleigenen Arbeitsplänen ausgewiesenen Ziele und Kompetenzen informieren.
Tranzsparenz
Die Lehrkraft hat die einzelnen der Leistungsbewertung zugrunde liegenden Elemente für Außenstehende nachvollziehbar zu beschreiben und für jede Schülerin und jeden Schüler auch in ihrer Entwicklung zu qualifizieren.
Umfang der bewerteten Leistungen
Leistungsbewertung erfolgt in den Bewertungsbereichen Klassenarbeiten sowie unterrichtsbegleitende Bewertung. Für Klassenarbeiten werden Anspruch, Bearbeitungszeit und Anzahl vorgegeben. Für alle weiteren Formen der Leistungserhebung liegen diese Entscheidungen in der pädagogischen Verantwortung der Fachlehrkraft. Beide Bewertungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.
Zeitliche Verteilung
Leistungserhebungen sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Sie setzen jeweils eine angemessene Unterrichtszeit voraus. Eine Häufung vor Zeugnis- und Ferienterminen ist zu vermeiden. Die Lehrkraft hat den Unterrichtsstoff entsprechend zu strukturieren und Leistungserhebungen frühzeitig zu planen.
Informationspflicht der Schule
Zu Beginn des Schuljahres sind die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler über die Bewertungsmodalitäten im jeweiligen Fach durch die unterrichtende Lehrkraft und/oder die Schule zu informieren.
2. BewertungssystemBewertungssysteme (Noten, Gutachten, spezifische Bewertungen, usw.)
Die Leistungen werden nach dem Sechs-Noten-System bewertet:
sehr gut (1); gut (2); befriedigend (3); ausreichend (4); mangelhaft (5); ungenügend (6).
Den Notenstufen sind folgende Definitionen zu Grunde gelegt:Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entspricht.Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.Die Note “ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
3. Bewertungsbereiche
schriftlichen Leistungsnachweisen, zu regeln sind: Umfang, Inhalt, Verständlichkeit, zeitliche Verteilung, Rückgabe, Orientierung an der Lernentwicklung, Notenschlüssel,
Mündliche Leistungen: Test, Produkterstellung, Hausaufgaben, …
Klassenarbeiten
Klassenarbeiten
sind schriftliche Leistungsnachweise, die von allen Schülerinnen und
Schülern einer Klasse unter gleichen Bedingungen anzufertigen sind.
Ihr Inhalt bezieht sich jeweils auf eine abgeschlossene
Unterrichtseinheit.
Die Anzahl der Klassenarbeiten ist den
schulinternen Arbeitsplänen zu entnehmen.
Die maximale
Bearbeitungszeit für Klassenarbeiten beträgt in der Regel 45
Minuten.
Klassenarbeiten
müssen so konzipiert werden, dass in den Aufgaben die
Anforderungsbereiche I (Reproduktionsleistungen), II
(Reorganisationsleistungen) und III (eigenständige Problemlösungen)
angemessen repräsentiert sind, wobei der Schwerpunkt auf dem
Anforderungsbereich II liegt. Die Aufgabentexte müssen so gestaltet
sein, dass sie dem aktuellen Textverständnis der Kinder entsprechen.
Klassenarbeiten
sind den Schülerinnen und Schülern sowie deren
Erziehungsberechtigten in der Regel mindestens eine Woche vorher
anzukündigen.
Während
einer Woche dürfen in einer Klasse nicht mehr als 2 Klassenarbeiten
in den Hauptfächern geschrieben werden. Sie sind an verschiedenen
Tagen zu schreiben.
(Hinweis: der Erlass lässt 3 Klassenarbeiten pro Woche zu).
Klassenarbeiten sind in der Regel eine Woche nach der Anfertigung korrigiert an die Schülerinnen und Schüler zurückzugeben. Die Würdigung der Gesamtleistung erfolgt in der Mittelstufe neben der Gesamtnote in einem Kommentar. Zu erfassen ist die individuelle Leistung in Bezug auf die konkrete Aufgabenstellung. Inhalt und Umfang des Kommentars richten sich nach dem konkreten Informationserfordernis, welches sich aus der Aufgabenstellung, der individuell benötigten Hilfestellung und der erforderlichen Bewertungstransparenz ergibt. Der Kommentar dient insbesondere der Beratung und Ermutigung der Schülerin oder des Schülers im Hinblick auf den weiteren Lernprozess und berücksichtigt die bisherige Leistungsentwicklung.
Bei der
Korrektur sind in allen Fächern auch die sprachlichen Leistungen und
die normgerechte Schreibung von Buchstaben und Ziffern zu
berücksichtigen.
Gravierende Verstöße gegen grammatische und
orthografische Regeln, schwerwiegende Mängel im Ausdruck und im
normgerechten Schreiben können zu Punktabzug bzw. zu einer
Herabsetzung um bis zu einer Notenstufe führen. Alle Lehrkräfte
einer Schule vereinbaren hierzu ein einheitliches Vorgehen, über das
die Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres zu informieren
sind.
Die Bewertung der Klassenarbeiten soll nach dem
nachfolgend dargestellten Schlüssel erfolgen, wobei in begründeten
Fällen mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei
erhöhten Anforderungen eine Modifizierung möglich ist.
Erreichte
Leistung:
– Note:100 v. H. bis 87,5v. H. 1 (sehr gut)
–
unter 87,5 v. H. bis 75 v. H. 2 (gut)
– unter 75 v. H. bis 62,5
v. H. 3 (befriedigend)
– unter 62,5 v. H. bis 50 v. H. 4
(ausreichend)
– unter 50 v. H. bis 25 v. H. 5 (mangelhaft)
–
unter 25 v. H. 6 (ungenügend)
Klassenarbeiten
sind im Unterricht zu besprechen. Die Bewertungskriterien sind zu
erläutern. Besonders gelungene Leistungen sind gebührend zu
würdigen, gravierende Probleme sind zu besprechen. Eine Berichtigung
soll zu allen Klassenarbeiten angefertigt werden, mit dem Ziel, dass
die geforderten Inhalte und die Einzelbewertungen nachvollzogen
werden können.
Nach der
Besprechung im Unterricht sind Klassenarbeiten an die Schülerinnen
und Schüler auszugeben und von den Erziehungsberechtigten bei
mangelhaften bzw. ungenügenden Leistungen zu unterschreiben. Sofern
die Erziehungsberechtigten dies wünschen, haben sie Anspruch auf
Erläuterungen zum Zustandekommen der Note.
Lehrkräfte
sind verpflichtet, Klassenarbeiten, Aufgabenstellungen,
Erwartungshorizont und Bewertungsschlüssel bis zum Ende des
jeweiligen Schuljahres aufzubewahren.
Unterrichtsbegleitende
Bewertungen finden in Form von Tests, mündlichen Leistungskontrollen
und fachspezifisch-praktischen Leistungsnachweisen statt.
Tests:
Test
dienen der schriftlichen Überprüfung von kurz zuvor behandelten
Unterrichtsinhalten. Sie sollen einen zeitlichen Umfang von 20
Minuten nicht überschreiten. Sie sind kurzfristig nach der
Anfertigung zurückzugeben und mit den Schülerinnen und Schülern zu
besprechen.
Tests dürfen in der Mittelstufe nicht an Tagen
geschrieben werden, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden.
Sonderformen:
Diktate
Diktate sind in der Regel als Tests zu schreiben. Sie können
Bestandteil einer Klassenarbeit sein, wenn der diktierte Text für
die Lösung weiterer Aufgaben verwendet wird. Vor Diktaten sind
hinreichende Übungsphasen vorzusehen.
Mündliche
Leistungskontrollen sind wichtige Formen der Leistungsbewertung. Sie
ermöglichen in besonderer Weise eine schülerbezogene
Leistungsbewertung sowie eine Würdigung des Lernfortschritts und der
aufgewandten individuellen Anstrengung.
Im Sport erfolgt
die Leistungsbewertung durch Leistungsmessung und Beobachtung. Es
sind dabei auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen, der
Lernfortschritt und das soziale Lernverhalten zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl der sportlichen Übungen zum Zweck der
Leistungsbewertung sind die Ausgewogenheit zwischen den einzelnen
Disziplinen und die Konstitution der Mehrheit der Schülerinnen und
Schüler einer Klasse angemessen zu beachten. Aus den benoteten
Einzelleistungen einer Disziplin ist eine ganze Note zu bilden. Aus
den Noten für die Disziplinen wird die jeweilige Zeugnisnote
gebildet.
Hausaufgaben werden
in der Regel nicht benotet. Eine Bewertung ist möglich, wenn die
Schülerleistung in der Schule dargestellt wird (Gesamtschule:
A/Ü-Stunden oder WOP-Stunden) oder zum Gegenstand einer
Leistungsbewertung gemacht wird.
4. Besondere
Bestimmungen
Leistungsbewertung bei besonderen Schwierigkeiten
Werden bei
Schülerinnen und Schülern besondere Schwierigkeiten im Lesen,
Rechtschreiben oder Rechnen festgestellt, ist dies bei der
Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung entsprechend zu
berücksichtigen. Die befristete Modifizierung oder die zeitweilige
Aussetzung der Leistungsbewertung ist möglich. Die Entscheidung
darüber trifft die Klassenkonferenz.
Folgende Hilfen und
Unterstützungen können angewendet werden:verbale Bewertung
differenzierte Aufgabenstellungen; in Ausnahmefällen auch in
Klassenarbeiten mehr Bearbeitungszeit, Gewährung von weitergehenden
Hilfsmitteln, Veränderte Form der Erbringung der Leistung (z. B.
Sprechen auf Band).
Die eingeleiteten Maßnahmen sind mit allen
Kindern der Klasse zu besprechen. Auch die Erziehungsberechtigten
sind entsprechend zu informieren. Die Befreiung von der Benotung oder
die Kompensation bestimmter Formen der Leistungsbewertung ist auf dem
Zeugnis unter „Bemerkungen“ auszuweisen.
In regelmäßigen
Abständen ist zu prüfen, ob die verwendeten Hilfen und
Unterstützungen weiterhin erforderlich sind oder einer Modifizierung
bedürfen.
Versäumnis, Verweigerung, Täuschung
Wird eine
Klassenarbeit oder Klausur entschuldigt versäumt, so ist in der
Regel ein Nachschreibetermin einzuräumen. Ist dies zeitlich nicht
möglich oder pädagogisch nicht sinnvoll, können Formen der
unterrichtsbegleitenden Kontrolle angewendet werden. Entschuldigungen
müssen in der Regel vor der Klassenarbeit vorliegen. Die Bedingungen
für das Anfertigen einer nachgeholten Klassenarbeit muss den
Bedingungen einer normalen Klassenarbeit entsprechen.
Andere
schriftliche Kontrollen müssen nicht nachgeholt werden.
Für
eine unentschuldigt versäumte Klassenarbeit ist den Kindern ein
Nachschreibtermin vorzugeben. Nach sorgfältiger pädagogischer
Abwägung kann die Arbeit auch mit der Note 6 bewertet werden. Diese
Entscheidung ist den Erziehungsberechtigten gegenüber zu
begründen.
Wird während einer Klassenarbeit ein
Täuschungsversuch oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
festgestellt, kann unter Beachtung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit die Arbeit mit der Note 6 bewertet oder eine
Wiederholung der Arbeit angeordnet werden.
Über
unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten und über jede Form von
Täuschungsversuchen sind die Erziehungsberechtigten schriftlich zu
informieren.
5. Bildung von Zeugnisnoten
Grundlage zur Erstellung von Zeugnisnoten
Halbjahresnoten
Für die Erstellung von Halbjahresnoten werden alle von der Schülerin oder dem Schüler im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungsnachweise herangezogen. Die jeweilige Halbjahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden Bewertungen und der gewichteten Noten der Klassenarbeiten.
Schuljahresnoten
Die Schuljahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre jeweils gesondert erfassten Ergebnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Notentendenz sowie der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens der Schülerin oder des Schülers im Verlaufe des Schuljahres und der Schwerpunkte der Leistungsüberprüfungen.
6. Überprüfung erteilter Noten
Beschwerde: Prüfung der Benotung im Einzelfall
Die Überprüfung erteilter Benotungen für Klassenarbeiten erfolgt auf Grund von Nachfragen und Beschwerden Erziehungsberechtigter.
Im Falle von Nachfragen und Beschwerden, die sich auch auf unterrichtsbegleitende Bewertungen und Zeugnisnoten beziehen können, obliegt die Klärung der entsprechenden Fachlehrkraft. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Ergebnis der Klärung nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich eine Überprüfung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zu verlangen. Der Schulleiterin oder dem Schulleiter sind dazu auf Anforderung sämtliche im Zusammenhang mit der Benotung erforderliche Unterlagen durch die Fachlehrkraft vorzulegen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Stellungnahme einer zweiten Fachlehrkraft hinzuziehen. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt.
7. Allgemeine Beurteilung; Noten für Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeits- verhalten
Kopfnoten (AV / SV)
Bemerkungen,
Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Laut Erlass d. MK vom
24.05.2004 (SVBl. S. 305) zu Zeugnissen in den allgemein bildenden
Schulen ist festgelegt, dass das Arbeits- und Sozialverhalten der
Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mit einer der fünf
standardisierten Formen„verdient besondere Anerkennung“„entspricht
den Erwartungen in vollem Umfang“„entspricht den
Erwartungen“„entspricht den Erwartungen mit
Einschränkungen“„entspricht nicht den Erwartungen“
mit
Hervorhebungen (z. B. „das Arbeitsverhalten entspricht den
Erwartungen mit Einschränkungen, weil er/sie zu wenig
Einsatzbereitschaft und Sorgfalt als Voraussetzung für verlässliches
Arbeiten erkennen lässt“) in den Zeugnissen zu bewerten ist.
Die
Benotung des Sozialverhaltens und des Lernverhaltens wird durch die
Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer nach Beratung mit den in der
jeweiligen Klasse tätigen Lehrkräften in der Klassenkonferenz
erstellt.
Die Bewertung
des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf die Gesichtspunkte
Leistungsbereitschaft und Mitarbeit, Ziel- und Ergebnisorientierung,
Kooperationsfähigkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt und Ausdauer und
Verlässlichkeit.
Die Bewertung
des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf Reflexionsfähigkeit,
Konfliktfähigkeit, Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness,
Hilfsbereitschaft und Achtung anderer, Übernahme von Verantwortung
und Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.
Grundlage für
die Bewertung beider Kriterien sind nicht nur einzelne
Verhaltensweisen einer Schülerin/eines Schülers (z. B. Führung
eines Klassenbuches oder Organisation einer Veranstaltung) sondern
die Summe zahlreicher Gesichtspunkte.
Auf dem Zeugnis (z.B.
unter „Bemerkungen“) dürfen keine näheren Ausführungen zum
Arbeits- und Sozialverhalten eingetragen werden.
Im Übrigen
dürfen in Abschluss- und Abgangszeugnissen sowie in Zeugnissen, die
bei einem Schulwechsel entstehen unter „Bemerkungen“ keine
Formulierungen enthalten sein, die für die Schülerin oder den
Schüler nachteilig sein können.
entnommen:
http://www.nibis.de/~sfllin/2225769b370aa1202/2225769b370b1281a/2225769b370bc252c/index.html am 9.1.2019, 8.30Uhr