Arbeitsmedizin

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Arbeitsschutz. In Niedersachsen sind die SchulleiterInnen, durch Erlass geregelt, Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen die Hilfe von Spezialisten des Arbeitschutzes in Anspruch nehmen. Dies sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin. Beide Themenfelder ergänzen sich und können sich nicht gegenseitig ersetzen. In der Arbeitsmedizin wird […]

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