Schule, Polizei, Zusammenarbeit, Kooperation

Kleinere oder größere Delikte werden in Schule ebenso verübt, wie im normalen Leben. Bedingt durch die Schulpflicht halten sich unter 18jährige einen Großteil ihrer Zeit in der Schule auf. Die zumeist ganztägige Betreuung in Schule schafft einen verbindlichen Rahmen zwischen den Lehrkräften, SchulmitarbeiterInnen und SuS. Dieser pädagogische Rahmen wird durchwoben von juristischen Fäden, die ggf. auch das Einbeziehen von anderen Behörden (Polizei, Kommune, etc.) erforderlich macht.

In welchen Fällen ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei vorgeschrieben?

Straftaten gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gefährliche Körperverletzung, Gewaltdelikte, politisch oder religiös motivierte Kriminalität, Raub, Einbruchsdiebstahl, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ausspähen und Abfangen von Daten, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Zu prüfen ist die Intensität bei:

Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Polizei aus?

Nach einer Gewalttat ist die Schulleitung zu unterrichten. Diese Verpflichtung gilt für alle in der Schule Tätigen.

Der Einzelfall wird geprüft und nach Abwägung werden strafrechtliche und/oder schulische Konsequenzen erfolgen.

Welche typischen Delikte passieren in Schule, die eine Zusammenarbeit sinnvoll erscheinen lassen?

Abziehen, Weitergabe von sexuell motivierten Bildern, Beleidigung, Sachbeschädigung,

Kann man Gewalt verhindern?

nein

Aber man kann im Bereich Schule viele Parameter zur weitgehenden Verhinderung von Gewalt auf grün stellen:

Die Sichtverhältnisse und Beleuchtung günstig gestalten, Zugangsbereiche überwachen, Sicherheitsmaßnahmen gestalten, Umgebung positiv gestalten (Farbe, Klima), usw.

Hat die Schule ein Sicherheitskonzept? In diesem Konzept wird erstmal erfasst, welche Maßnahmen auf der Verhalten- und Verhältnisebene gegen die Entstehung von Gewalt getan wird und welche Maßnahmen zur Verbesserung angedacht sind.

Gibt es bekannte Unterstützungsstrukturen, die während oder nach dem Auftreten von Gewalt greifen?

Gibt es ausgearbeitete Leitlinien, die die Maßnahmen bei einem akuten Gewaltvorfall beschreiben?

Ist bekannt, wie man eine Schadensbegrenzung nach Gewalttaten durchzuführen hat (Opfer nicht sich selbst überlassen, Opfer unterstützen, ggf. Opferberatungsstellen anbieten/aufsuchen, Erziehungsberechtigte informieren, usw.)?

Dies sind einige wesentliche Fragen, die ein Sicherheitskonzept beantworten kann.

Präventiv darf man in Schule die Kommunikation über Gewalt in allen Kreisen führen. Dieser Prozess sollte ein lebendiger sein, damit in allen Entwicklungsstufen der SuS, die sich verändernde Ausübung und Wahrnehmung von Gewalt altersgerecht besprochen werden kann. Verankert man dies in den schulischen Ablauf, überlässt man diese Prozesse nicht dem Zufall.

Rat und Tat

www.polizei-prävention.de

www.polizei-beratung.de

Sicherheitskonzept Schule

noch offen