Unterrichtsstörungen, Teil 2
Ziel: schulische Abläufe erfolgreich gestalten
Regelungen für den Bereich Unterrichtsstörungen
Es wird gestuft vorgegangen. Am Ende der Eskalation steht die Ordnungsmaßnahme.
Ziel ist aber die niedrigschwelligste erfolgreiche Antwort auf die Störung zu finden, um eine zukünftige Verhaltensänderung anzubahnen.
Jede Stufe der Bearbeitung kennt alle weiteren Stufen. Die Transparenz sollte für alle Beteiligten gegeben sein, besser noch mit allen möglichen Beteiligten besprochen und abgestimmt sein, damit die Verfahrensschritte nicht willkürlich wirken.
Kleinere Unterrichsstörungen
Kleinerer Störungen werden direkt von der Lehrkraft angesprochen. Sollte sich das Fehlverhalten des SoS wiederholen, kann diese für eine Minute abseits des Hauptgeschehens (vor der Klassenraumtür) kurz über das eigene Fehlverhalten nachdenken. Ohne weitere Störungen trägt die SoS das Fehlverhalten kurz der Lehrkraft vor und nimmt dann wieder am Unterricht teil. Ebenso geeignet sind kurze schriftliche Einlassungen des SoS.
Sollte die Störung massiver sein oder sich auch dann wiederholen, dann kann der Vordruck für kleine Unterrichsstörungen zum Einsatz gebracht werden.
Reaktionen auf massivere Unterrichtsstörungen:
Unterrichtsstörungen oder Arbeitsverweigerung über einen längeren Zeitraum werden mit einer Beratung der Schülerinnen und Schüler beantwortet.
Tritt eine Unterrichtsstörung auf, so erhält die SchülerIn vom Lehrer einen Vordruck (Klärungsbogen), auf dem die Lehrkraft zunächst die Störung benennt bzw. beschreibt. Hierauf soll der Schüler zu dieser Unterrichtsstörung Stellung nehmen. Zu der Stellungnahme des Schülers kann die Lehrkraft auf dem gleichen Vordruck einen Kommentar abgeben.
Dieser so ausgefüllte Bogen wird im Raum X in den Kasten für Unterrichtsstörungen gesteckt. Am nächstmöglichen XXXtag sammelt Herr XXX diese Bögen ein.
Die Schüler haben am XXXtag in der 9. Stunde zu einer Einzelberatung zu erscheinen. In dieser soll geklärt werden, welches die Ursachen für das Fehlverhalten sein könnten und wie eine Verhaltensänderung vom Schüler erreicht werden kann.
Die Beratung ist eine Einzelberatung und wird von Herrn XXX durchgeführt.
Das Ergebnis der Beratung wird auf dem Klärungsbogen protokolliert.
Dieses Protokoll wird vom Sekretariat in der Schülerakte abgeheftet , die KlassenlehrerInnen erhalten eine Kopie.
Bei der Beratung wird die Schülerpersönlichkeit mit berücksichtigt. Nach Möglichkeit soll eine Zielvereinbarung getroffen werden, in der dem Schüler Handlungsalternativen aufgezeigt werden. Es geht nicht um Bestrafung, sondern um schrittweise Verhaltensänderung.
Sollte ein Schüler / eine Schülerin zum ersten möglichen Termin nicht erscheinen, so wird dieser beim nächsten Mal, dem nächsten XXXtag wiederholt. Zu diesem Termin werden auch die Eltern eingeladen. Dieser zweite Termin wird ggf. auch ohne Eltern durchgeführt.
Sind für einen Schüler mehr als 2 Beratungen pro Halbjahr notwendig, so wird vom Klassenlehrer ein Abmahnungsgespräch oder eine pädagogische Konferenz durchgeführt.
Auch jede nicht wahrgenommene Beratung wird mitgezählt. Erscheint eine SchülerIn also auch beim zweiten Mal nicht zur Beratung, so ist es angezeigt ein Abmahnungsgespräch oder eine Konferenz durchzuführen.
Die Entscheidung, welche Maßnahme angezeigt ist, treffen die betroffenen Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit den Personen, bei denen Störungen stattgefunden haben und/oder die die Beratung durchgeführt haben.
Das hier beschriebene Verfahren begegnet den Unterrichtsstörungen zunächst nicht mit Strafe, sondern zielt auf Verhaltensänderung.
Im einfachen Schema:
Störung – Ansprache Lehrkraft
weitere Störung- 1 Minute Nachdenken
weitere Störung- Vordruck „kleine Unterrichsstörungen“
massivere und wiederholte Störung – Klärungsbogen
dann
Gespräch SoS mit Klärungsbogen zu Herrn XXX, XXtag 9.Std, vor Raum X
entweder: Klärung (auch mit Sanktionen)
oder keine Klärung, dann Abmahnungsgespräch mit den Eltern/KL/Jg
dann
ggf. Ordnungsmaßnahmenkonferenz
Nebenoptionen:
Beobachtungsbögen als Vordruck für die Selbsteinschätzung
Nacharbeit:
Die Extrastunde am xtag soll nur für die Schüler genutzt werden, die Aufgaben nachzuarbeiten haben. Dies kann notwendig werden, weil WOP Aufgaben nicht angefertigt wurden, weil eine geschwänzt wurde oder weil Arbeitsaufträge in der vorgesehenen Zeit nicht erledigt wurden.
Die Schüler kommen mit einem festen Arbeitsauftrag, der sich aus den versäumten Inhalten ergibt, in diese Extrastunde.